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Implementierung und Beratung von klinischen Ethikkomitees
Die Behandlung und Versorgung hilfsbedürftiger Menschen bringt besondere Herausforderungen mit sich: Was ist richtig? Wie soll ich handeln, um das Ziel, dem Patienten Gutes zu tun, zu erreichen? Wie lässt sich meine Handlungsentscheidung begründen?
Methoden der Ethik können bei der Beantwortung dieser Fragen eine wertvolle Hilfe sein. Dabei ist mittlerweile bekannt, dass die klinische Ethikberatung alles andere als ein Trend ist. Zu diesem Ergebnis kam auch die Bundesärztekammer im Jahr 2006.
Dementsprechend unterstützt und berät Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour u.a. bei nachfolgenden Prozessen:
- Den Aufbau eines klinischen Ethikkomitees, insbesondere die Implementierung ethischer Beratung in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- Die Moderation von Fallbesprechungen.
- Die Beratung von Fallbesprechungen.
- Die Erstellung ethischer Leitlinien.
- Die Aus-, Fort- und Weiterbildung ethikinteressierter Mitarbeiter.
Seminare
Dieses Angebot richtet sich an alle Mitarbeiter des anfragenden Unternehmens oder Organisation. Je nach Aufgabenstellung wird ein spezielles Programm erarbeitet.
Einige thematische Beispiele:
- Sterbehilfe und assistierter Suizid vs. passive Sterbehilfe
- Selbstbestimmung und Patientenverfügung
- PEG als Streitfall
- Moderation von Fallbesprechungen
- Ausgewählte Krankheitsbilder, z. B.:
- der onkologische Patient
- der psychiatrische Patient
- der geriatrische Patient
Bei Anfragen zu den vorbenannten Themen oder einem konkreten Angebot selbst, bitten wir Sie, mit Frau Dr. Antje Reinhardt Gilmour via email, fernmündlich oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
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