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Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist heutzutage für jeden
Gewerbetreibenden notwendig. Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu und die
Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig. Zahlungseingänge nach 90 Tagen oder
später sind schon lange keine Seltenheit mehr. Nicht nur
"Privatunternehmen", sondern auch die "Öffentliche Hand" und immer mehr
Verbraucher zahlen trotz mehrfacher Mahnung nicht. Finanzschwache Kunden
versuchen durch eine Verschleppung der Zahlung oder durch Teilzahlungen die
eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist inzwischen gängige Praxis
geworden und kann sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen zu
erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Deshalb sollten Sie bereits
bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen sofort reagieren. Die
Chance, noch zu ihrem Geld zu kommen, ist umso größer, je weniger Zeit seit
Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Wir können aus Erfahrung sagen: Je
älter die Forderung ist, desto geringer ist die Chance, sie beizutreiben.
Außerdem hat sich gezeigt, dass ein Schuldner in aller Regel versucht, den
Gläubiger zu befriedigen, der am lästigsten ist.
Eine effektive und schnelle Forderungsbeitreibung ist heutzutage für jeden
Gewerbetreibenden notwendig. Die Insolvenzen nehmen immer mehr zu und die
Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig. Zahlungseingänge nach 90 Tagen oder
später sind schon lange keine Seltenheit mehr. Nicht nur
"Privatunternehmen", sondern auch die "Öffentliche Hand" und immer mehr
Verbraucher zahlen trotz mehrfacher Mahnung nicht. Finanzschwache Kunden
versuchen durch eine Verschleppung der Zahlung oder durch Teilzahlungen die
eigene Liquidität so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Das Mahn- und Inkassowesen kann im Prinzip von jedem Unternehmen selbst
erledigt werden. Es ist sinnvoll und notwendig, Rechnungen grundsätzlich
selbst auszustellen, mit einem Fälligkeitsdatum und einem Zahlungsziel zu
versehen und wenigstens einmal anzumahnen.
Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen nicht mehr
notwendig und kostet nur Zeit und Geld.
Das Inkassomanagement durch das eigene Personal ist regelmäßig die teuerste
und schlechteste Lösung, um Ihre Forderung zu realisieren. Sie binden
kostenintensive Arbeitskräfte, die darüber hinaus grundsätzlich nicht über
das notwendige Fachwissen und Erfahrungen verfügen. Vertrauenswürdige
Inkassobüros liefern zweifellos gute Arbeit. Wird jedoch die Einleitung des
gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich bzw. legt der Schuldner gegen den
Mahnbescheid Widerspruch ein, sind die Möglichkeiten der Inkassobüros
erschöpft. Außerdem sind die durch die Beauftragung eines
Inkassounternehmens anfallenden Kosten oft nur noch in der Höhe zu
erstatten, die bei einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts
angefallen wären.
Hier kommt man mit "Samthandschuhen" nicht weiter. Hat man ein Inkasso-Büro
mit dem Forderungseinzug beauftragt, so erhebt der "Profi-Schuldner" einfach
dezidierte Einwände gegen die geltend gemachte Forderung. In einem solchen
Fall, erhalten Sie dann von Ihrem Inkasso-Büro die Einwendungen zur
Stellungnahme zugesandt. Um diesen dann rechtlich schlüssig entgegnen zu
können, werden Sie in der Regel einen Rechtsanwalt benötigen.
Inkasso-Büros geben dann in solchen Fällen, die Angelegenheit an Ihre
Vertragsanwälte weiter. Durch dieses hin und her entsteht unter Umständen
ein erheblicher Zeitverlust, den es in der heutigen Zeit unter allen
Umständen zu vermeiden gilt.
Bedenken Sie ferner, dass Sie bei diesem Prozedere nie einen festen
Ansprechpartner haben, der Sie individuell betreut.
Sie als Unternehmer sollten mithin versuchen, in kürzester Zeit Ihre
Forderungen zu realisieren. Selbst wenn der Schuldner momentan nicht
zahlungsfähig ist, ist die Erlangung eines Vollstreckungstitels immer von
Vorteil, da Sie mit einem solchen in den nächsten 30 Jahren weiter
vollstrecken können. 30 Jahre sind eine lange Zeit und vielleicht kommt Ihr
Schuldner in dieser Zeit wieder zu Geld.
Durch die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei vermeiden Sie das
Risiko der Nichtübernahme von Kosten. Zudem wird erst einmal geprüft, ob die
Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Hier wird man Sie umfassend über die
Risiken aufklären und eventuell bei einer zweifelhaften Forderung oder einer
Forderung gegen insolvente Schuldner, nach Abwägung der Chancen, von einer
Geltendmachung abraten, unter dem Motto "Schlechtem Geld wirft man kein
gutes hinterher!".
Außerdem liegt bei einem Rechtsanwalt "alles in einer Hand": Mahnung,
Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung, Zahlungsüberwachung. Diese Art
der Durchführung ist somit effizienter und zeitsparender; gerade weil die
Verfahrensabläufe an den Gerichten eine immer größere Zeitdauer in Anspruch
nehmen. Die Zahlungseingänge, Fristen und Nebenkosten können mit Hilfe
spezieller Software effektiv überwacht werden, und es gehen Ihnen keine
berechtigten Nebenkosten mehr verloren. Sie müssen sich um die Verwaltung
Ihrer Forderungen nicht mehr kümmern und sparen damit wertvolle Zeit.
Bleibt schließlich die Kostenfrage. Das anwaltliche Inkasso ist nicht teurer
als die Beauftragung eines Inkassobüros. Und die Kosten einer anwaltlichen
Beauftragung hat im Falle des Obsiegens vollumfänglich der Schuldner zu
tragen.
Es sollte daher spätestens nach der zweiten Mahnung und einem eingehenden
Gespräch mit dem Schuldner ein Mahnbescheid oder eine Zahlungsklage erwirkt
werden. Damit Sie einen stetigen Überblick über Ihre Forderung, den Fortgang
der anwaltlichen Tätigkeit und dem Forderungskonto haben, führen wir für Sie
die sog. Webakte.
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