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Gebühren nach BRAGO | Tabelle: Anwaltsgebühren und Prozeßrisiko | Sonderfall: Arbeitsgericht
Honorarinformationen

Erläuterungen zur Tabelle nach BRAGO

Die Tabelle "Anwaltsgebühren und Prozeßrisiko" gibt Ihnen einen Überblick über die Gebührenstruktur der Rechtsanwälte, alternativ können Sie auch den "Gebührenrechner" zur Ermittlung nutzen.

Das Prozeßrisiko bei Zivilverfahren besteht aus den Gebühren für Ihren eigenen Anwalt, den verauslagten Gerichtskosten sowie den Kosten des Gegners.

In Verfahren vor den Arbeitsgerichten besteht das Prozeßkostenrisiko (wenn Sie nicht Rechtsschutz versichert sind und auch Prozeßkostenhilfe durch den Staat nicht in Frage kommt) aus den Gebühren für den eigenen Anwalt und der Gerichtsgebühr, die im Mindestfall Euro 10,-- beträgt (bei einem Streitwert bis Euro 150,--) und im Höchstfall Euro 500,-- (ab einem Streitwert über Euro 12.000,--).

Gewinnt eine Partei den Zivilprozeß teilweise, sind die Kosten von beiden Parteien nach der jeweiligen Quote zu tragen, ebenso bei einem Vergleich. So werden z.B. bei einem Vergleich über die Hälfte einer Forderung die Kosten gegenseitig aufgehoben, daß heißt jede Partei trägt ihre Kosten selbst, wobei die Gerichtskosten hälftig geteilt werden. Ändert sich die Vergleichsquote, d.h. gewinnt der Kläger z.B. in Höhe von 60%, so trägt der Beklagte in der Regel die Kosten des Klägers in Höhe dieser Quote.


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