Erläuterungen zur Tabelle nach BRAGO
Die Tabelle
"Anwaltsgebühren und
Prozeßrisiko" gibt Ihnen einen Überblick über die
Gebührenstruktur der Rechtsanwälte, alternativ können Sie auch
den "Gebührenrechner" zur
Ermittlung nutzen.
Das Prozeßrisiko bei
Zivilverfahren besteht aus den Gebühren für Ihren eigenen Anwalt, den
verauslagten Gerichtskosten sowie den Kosten des Gegners.
In Verfahren vor den
Arbeitsgerichten besteht das
Prozeßkostenrisiko (wenn Sie nicht Rechtsschutz versichert sind und auch
Prozeßkostenhilfe durch den Staat nicht in Frage kommt) aus den
Gebühren für den eigenen Anwalt und der Gerichtsgebühr, die im
Mindestfall Euro 10,-- beträgt (bei einem Streitwert bis Euro 150,--) und
im Höchstfall Euro 500,-- (ab einem Streitwert über Euro
12.000,--).
Gewinnt eine Partei den
Zivilprozeß teilweise, sind die Kosten von beiden Parteien nach der
jeweiligen Quote zu tragen, ebenso bei einem Vergleich. So werden z.B. bei
einem Vergleich über die Hälfte einer Forderung die Kosten
gegenseitig aufgehoben, daß heißt jede Partei trägt ihre
Kosten selbst, wobei die Gerichtskosten hälftig geteilt werden.
Ändert sich die Vergleichsquote, d.h. gewinnt der Kläger z.B. in
Höhe von 60%, so trägt der Beklagte in der Regel die Kosten des
Klägers in Höhe dieser Quote. |